Fahrlehrer (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit

Aus der Stellenanzeige

Auszug aus der Stellenanzeige von IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit

Darum lohnt es sich

Dann werden Sie Teil unseres Teams.

Anstellungsart Vollzeit, Teilzeit (Vormittag, Nachmittag) Befristung unbefristet Berufsbezeichnung • Fahrlehrer/in Ihre Aufgaben: • Ausbildung von Menschen mit körperlichen Einschränkungen • Fahrausbildung mit modernen Fahr- und Lenkhilfen • Vorbereitung auf praktische Fahrerlaubnisprüfungen • Ausbildung in der Klasse B • Vermittlung eines sicheren Fahrverhaltens Das bieten wir Ihnen: • Umfassende Einarbeitung in die Behindertenausbildung • Überdurchschnittliche Vergütung • Vollzeit oder Teilzeit möglich • Geregelte Arbeitszeiten • Moderner Fuhrpark & professionelle Ausstattung • Familiäres Team und sicherer Arbeitsplatz • Moderne Software & strukturierte Prozesse • Fahrlehrererlaubnis für eine oder mehrere Klassen • Freude am Umgang mit Menschen • Interesse an moderner Fahrzeugtechnik Leistungen: • Flexible Arbeitszeiten • Gleitzeit • Kostenloser Parkplatz Veröffentlichungsdatum: Vor 30+ Tagen veröffentlicht Fahrlehrer (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit Sie möchten Menschen mit Behinderung auf dem Weg zu mehr Selbstständigkeit und Mobilität begleiten?

Wir machen seit 1962 mobil mit behindertengerechter Fahrausbildung und Fahrzeugumbauten Menschen aus ganz Deutschland wieder mobil!

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

So sieht der Dienstplan aus

  • Freie Zeiteinteilung

Aus der Stellenanzeige gelesen

Minijob-Grenze

556 € im Monat

Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Bis zu diesem Betrag bleibt der Verdienst weitgehend abgabenfrei.

Quelle: SGB IV § 8 Abs. 1a · Minijob-Zentrale · Stand 2025

Arbeitszeit reduzieren

Anspruch auf Teilzeit

Nach mehr als sechs Monaten im Betrieb besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 8 · Stand 2026

Brückenteilzeit

Befristet kürzer arbeiten

In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten kann die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduziert werden — mit garantierter Rückkehr zur alten Stundenzahl.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 9a · Stand 2026

Nach längerer Pause zurück?

Für den Wiedereinstieg gibt es geförderte Qualifizierungen und Teilzeitmodelle. Die Agentur für Arbeit berät dazu kostenfrei; Weiterbildungen können über einen Bildungsgutschein gefördert werden.

Quelle: SGB III §§ 81 ff. · Stand 2026

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