Gesucht: Pflegefachkraft (m/w/d) für unseren Ambulanten Dienst in Teilzeit oder Vollzeit

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Aus der Stellenanzeige

Auszug aus der Stellenanzeige von Katharinenstift Heilbronn gGmbH

Das ist der Job

Pflegefachkraft (m/w/d) für unseren Ambulanten Dienst in Teilzeit oder Vollzeit Jetzt bewerben Aufgaben bei uns In Ihrer Rolle als Pflegefachkraft im ambulanten Dienst begleiten Sie Menschen professionell in ihrem häuslichen Umfeld. Dabei verbinden Sie medizinisch pflegerische Aufgaben mit persönlicher Unterstützung im Alltag.

Freuen Sie sich auf eine vielseitige Tätigkeit in der ambulanten Pflege, bei der Sie Menschen direkt und individuell unterstützen.

Das brauchst du

Sie begleiten die pflegerische Versorgung im Alltag zuverlässig, einfühlsam und fachgerecht. Erwartete Fähigkeiten Für Ihre Tätigkeit als Pflegefachkraft im ambulanten Dienst sind neben Ihrer fachlichen Qualifikation vor allem Einfühlungsvermögen, Verlässlichkeit und Freude an der Arbeit mit älteren Menschen gefragt.

Führerschein der Klasse B, damit Sie die Klientinnen und Klienten im ambulanten Dienst sicher erreichen können.

Darum lohnt es sich

Ausgehend von einem Erholungshaus entwickelte sich die Einrichtung zu einem modernen städtischen Alten- und Pflegeheim. Unter dem Leitsatz „Pflegequalität neu erleben - selbstbestimmt bleiben“ bieten wir ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Angebot in Pflege und Betreuung.

Als moderne Einrichtung verbinden wir langjährige Erfahrung mit zeitgemäßen Konzepten und schaffen ein Umfeld, in dem sowohl Bewohnerinnen und Bewohner als auch Mitarbeitende sich wohlfühlen und aktiv einbringen können. So leisten Sie jeden Tag einen wichtigen Beitrag zu Lebensqualität und Sicherheit im eigenen Zuhause.

Das bieten wir: Jahressonderzahlung Tarifvertrag im öffentlichen Dienst verschiedene Zeitzuschläge strukturierte Einarbeitung mit fachlichen Ansprechpartner/innen und Einarbeitungsplänen Betriebliche Altersvorsorge (ZVK) Jahressonderzahlung bis zu 84,74 % eines Monatsentgeltes Betriebliche Altersfürsorge (ZVK) regelmäßige Fort- und Weiterbildungsangebote Vergünstigung der öffentlichen Verkehrsmittel monatliche Pflegezulagen Leistungsorientierte Zahlung nach § 18 TVöD Pflegedokumentation mit Spracherkennung Interessantes Aufgabenfeld bei einem kleineren Träger Zuschuss für die Betriebskantine Vergünstigung der öffentlichen Verkehrsmittel Möglichkeit von kostenfreien Sprachkursen in Deutsch mit berufsbezogenem Schwerpunkt kostenfreie Parkplätze vor dem Gebäude Wertschätzende Geschenke ab 10-jähriger Betriebszugehörigkeit + Geburtstagsgeschenk Bitte senden Sie ihre Bewerbung an: Katharinenstift Heilbronn gGmbH | Arndtstraße 12 | 74074 Heilbronn Frau Johanna Notari | 07131 2715-106 www.katharinenstift-heilbronn.de Jetzt bewerben Voll- oder Teilzeit, unBEFRISTET Heilbronn Die Katharinenstift Heilbronn gGmbH blickt auf eine lange Tradition zurück, die bis ins Jahr 1899 reicht.

Heute steht der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen im Mittelpunkt unseres Handelns. Sie übernehmen die häusliche Krankenpflege, zum Beispiel die Medikamentengabe, Injektionen, Infusionen und das Anlegen sowie Wechseln von Verbänden.

Sie unterstützen Ihre Patientinnen und Patienten bei der Grundpflege und fördern dabei ihre Selbstständigkeit. Abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachkraft, Altenpfleger/in oder Gesundheits- und Krankenpfleger/in. Empathischer und wertschätzender Umgang mit älteren Menschen sowie ein gutes Gespür für ihre individuellen Bedürfnisse.

Selbstständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise im Pflegealltag.

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

Wie gefragt ist dieser Beruf?

258 Tage

Arbeitgeber in Gesundheit/Soziales suchen im Schnitt 258 Tage (120 Tage bundesweit).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit · Engpassanalyse 2024 · Stand 2024

Was verdient man in dieser Region?

≈ 44.600 € brutto/Jahr

Bundesweiter Median: 42.500 € brutto/Jahr

Destatis-Benchmark (pflege) × Regionalindex BW · Quelle: Destatis Verdienste / BA Entgeltatlas · Stand ≈2024

Minijob-Grenze

556 € im Monat

Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Bis zu diesem Betrag bleibt der Verdienst weitgehend abgabenfrei.

Quelle: SGB IV § 8 Abs. 1a · Minijob-Zentrale · Stand 2025

Arbeitszeit reduzieren

Anspruch auf Teilzeit

Nach mehr als sechs Monaten im Betrieb besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 8 · Stand 2026

Brückenteilzeit

Befristet kürzer arbeiten

In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten kann die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduziert werden — mit garantierter Rückkehr zur alten Stundenzahl.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 9a · Stand 2026

Nach längerer Pause zurück?

Für den Wiedereinstieg gibt es geförderte Qualifizierungen und Teilzeitmodelle. Die Agentur für Arbeit berät dazu kostenfrei; Weiterbildungen können über einen Bildungsgutschein gefördert werden.

Quelle: SGB III §§ 81 ff. · Stand 2026

Bereit?

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