Zwei Wege in die Teilzeit
Du kannst eine neue Stelle direkt in Teilzeit antreten oder deine Stunden beim jetzigen Arbeitgeber verringern. Für den zweiten Weg gibt dir das Teilzeit- und Befristungsgesetz einen Rechtsanspruch, der an Bedingungen geknüpft ist. Auch wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, muss dein Arbeitgeber deinen Wunsch nach anderen Arbeitszeiten mit dir erörtern und dich über passende freie Stellen im Unternehmen informieren.
Dauerhaft verringern nach § 8 TzBfG
- Dein Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate.
- Dein Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer.
- Du stellst den Antrag spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform, eine E-Mail genügt. Gib dabei auch an, wie die Stunden verteilt sein sollen.
- Der Arbeitgeber darf nur aus betrieblichen Gründen ablehnen und muss spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn in Textform antworten. Tut er das nicht, verringert sich deine Arbeitszeit wie beantragt.
Nach einer berechtigten Ablehnung oder einer bereits erfolgten Verringerung kannst du eine erneute Verringerung frühestens nach zwei Jahren verlangen.
Auf Zeit verringern: Brückenteilzeit
Willst du später wieder voll arbeiten, ist die Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG gedacht. Du verringerst deine Arbeitszeit für einen vorher festgelegten Zeitraum von einem bis fünf Jahren und kehrst danach zur ursprünglichen Stundenzahl zurück. Der Anspruch besteht bei Arbeitgebern mit in der Regel mehr als 45 Beschäftigten. Betriebe mit 46 bis 200 Beschäftigten dürfen ablehnen, wenn bereits eine gesetzlich festgelegte Zahl von Beschäftigten in Brückenteilzeit arbeitet.
Bewerbung auf eine Teilzeitstelle
Schreib im Anschreiben, wie viele Stunden du arbeiten möchtest und an welchen Tagen oder zu welchen Tageszeiten du verfügbar bist. So kann der Betrieb schnell prüfen, ob dein Wunsch in den Dienstplan passt. Private Gründe für den Stundenumfang musst du nicht ausführen.
Findest du eine passende Stelle nur in Vollzeit, lohnt eine Nachfrage. Arbeitgeber müssen einen ausgeschriebenen Arbeitsplatz auch als Teilzeitplatz ausschreiben, wenn er sich dafür eignet. Gib im Lebenslauf bei früheren Teilzeitstellen die Wochenstunden an, damit dein Erfahrungsumfang richtig eingeordnet wird.
Später wieder aufstocken
Möchtest du deine Stunden später erhöhen, zeig deinem Arbeitgeber diesen Wunsch in Textform an. Er muss dich dann bei der Besetzung eines passenden Arbeitsplatzes bevorzugt berücksichtigen, außer es sprechen dringende betriebliche Gründe oder die Wünsche anderer Teilzeitbeschäftigter dagegen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Stundenzahl entsteht daraus nicht, deine Bewerbung hat aber Vorrang vor gleich geeigneten externen Bewerbern.