Sagasser Ebermannstadt vor 2 Monaten

Verkäufer (m/w/d) in Ebermannstadt - Teilzeit

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Die ganze Ausschreibung von Sagasser

Originaltext · strukturiert aufbereitet

Für unseren Getränkefachmarkt in Ebermannstadt suchen wir ab sofort einen Verkäufer (m/w/d) in Teilzeit (25 Std.).

Das bieten wir Dir

  • Einen unbefristeten Arbeitsplatz in einem familiengeführten und werteorientierten Unternehmen
  • Weiterbildungs- und Karrieremöglichkeiten
  • Ein herzliches Team, das nur darauf wartet, Dich aufzunehmen Mitgestaltung deines Arbeitsplatzes - wir wollen Macher, keine Verwalter
  • Offene Kommunikation und flache Hierarchien
  • Betriebliche Gesundheitsförderung, z.b. durch
  • Bikeleasing 30 Tage
  • Urlaub Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Mitarbeiterrabatte

Das bringst Du mit

  • Du denkst und handelst kundenorientiert Du hast
  • Freude daran in einem guten Team durch
  • Leistung zu überzeugen Verantwortungsbewusstes sowie lösungsorientiertes Handeln Du krempelst die Ärmel hoch und packst tatkräftig mit an Du hast einen Sinn für Ordnung und Sauberkeit
  • Zeitlich bist Du flexibel einsetzbar

Mehr InformationenDu hast was auf dem Kasten

  • Dann bewirb Dich jetzt! In unserer Überzeugung sind
  • Firmen für Menschen da, nicht
  • Menschen für Firmen und das leben wir gemeinsam im Sinne unseres Werteleitbilds - jeden Tag!Solltest Du
  • Rückfragen haben, wende Dich gerne an:Alexandra
  • Jahnig +49 9561 6490 105
Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

Minijob-Grenze

556 € im Monat

Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Bis zu diesem Betrag bleibt der Verdienst weitgehend abgabenfrei.

Quelle: SGB IV § 8 Abs. 1a · Minijob-Zentrale · Stand 2025

Arbeitszeit reduzieren

Anspruch auf Teilzeit

Nach mehr als sechs Monaten im Betrieb besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 8 · Stand 2026

Brückenteilzeit

Befristet kürzer arbeiten

In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten kann die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduziert werden — mit garantierter Rückkehr zur alten Stundenzahl.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 9a · Stand 2026

Nach längerer Pause zurück?

Für den Wiedereinstieg gibt es geförderte Qualifizierungen und Teilzeitmodelle. Die Agentur für Arbeit berät dazu kostenfrei; Weiterbildungen können über einen Bildungsgutschein gefördert werden.

Quelle: SGB III §§ 81 ff. · Stand 2026

Bereit?

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