Auszug aus der Stellenanzeige von SPONSORs Verlags GmbH
Originaltext · strukturiert aufbereitet
Deine Aufgaben
- Medien- und Öffentlichkeitsarbeit der Profimannschaft sowie bei Bedarf des Nachwuchsleistungszentrums
- Ansprechpartner für Medienvertreter im Tagesgeschäft sowie an Spieltagen
- Koordination, Begleitung und Durchführung von Medienanfragen und Pressekonferenzen
- Verfassen und redaktionelle Bearbeitung von Texten, Pressemitteilungen und Interviews für die interne und externe Kommunikation
- Eigenständige Betreuung der Homepage, der App sowie des Stadionmagazins
- Akkreditierungsmanagement für die Heimspiele der Profimannschaft
- Redaktionelle und mediale Begleitung der Profimannschaft an Heim- und Auswärtsspieltagen, auch am Wochenende
- Interne Schnittstelle zu anderen Abteilungen im kaufmännischen und sportlichen Bereich
Dein Profil
- Erfolgreich abgeschlossenes Studium in den Bereichen Journalismus, Kommunikations- oder Medienwissenschaften etc. oder vergleichbare Ausbildung
- Erfahrung in der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit von Unternehmen, Verbänden oder Klubs - bevorzugt im Sportumfeld
- Kenntnisse im Umgang mit CMS-Programmen (z.B. WordPress)
- Sehr gute Kommunikationsfähigkeit und freundliche Umgangsform
- Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
- Außerordentlich gute Schreib- und Sprachkompetenzen
- Hohe Selbstständigkeit und strukturierte Arbeitsweise sowie sicheres und professionelles Auftreten
- Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, Teamfähigkeit
Was dich erwartet
- Ein spannendes und emotionales Umfeld im Bereich des deutschen Profifußballs. In der Schanzer
- Familie vereint sich ein großes Miteinander mit der Leidenschaft für den populärsten Sport der Welt
Was du über diesen Beruf wissen solltest
So sieht der Dienstplan aus
- Wochenendarbeit
Aus der Stellenanzeige gelesen
Minijob-Grenze
556 € im Monat
Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Bis zu diesem Betrag bleibt der Verdienst weitgehend abgabenfrei.
Quelle: SGB IV § 8 Abs. 1a · Minijob-Zentrale · Stand 2025
Arbeitszeit reduzieren
Anspruch auf Teilzeit
Nach mehr als sechs Monaten im Betrieb besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 8 · Stand 2026
Brückenteilzeit
Befristet kürzer arbeiten
In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten kann die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduziert werden — mit garantierter Rückkehr zur alten Stundenzahl.
Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 9a · Stand 2026
Nach längerer Pause zurück?
Für den Wiedereinstieg gibt es geförderte Qualifizierungen und Teilzeitmodelle. Die Agentur für Arbeit berät dazu kostenfrei; Weiterbildungen können über einen Bildungsgutschein gefördert werden.
Quelle: SGB III §§ 81 ff. · Stand 2026
Bereit?
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