Pädagogische Betreuungskraft für Kleinkinder (m/w/d) — 21–28 Wochenstunden, Teilzeit
Auszug aus der Stellenanzeige von Großtagespflege Glückskäfer
Das ist der Job
Mini-Kita Glückskäfer sucht ab September 2026 oder zu einem späteren Zeitpunkt eine/n Erzieher/in oder Kinderpfleger/in in Teilzeit für 21-28 Wochenstunden.Eure Aufgaben: Kindorientierte Organisation des Tagesablaufs und der gesamten Zeitplanung.
Darum lohnt es sich
Wir möchten in unserer Einrichtung jedes Kind individuell in seiner persönlichen Entwicklung begleiten und fördern, indem wir Freiräume, Sicherheit, Geborgenheit und Vertrauen schaffen. Gleichberechtige Teamarbeit in allen Bereichen der Pädagogik, Hauswirtschaft und Pflege.
Das wünschen wir uns: eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieher/in und Kinderpfleger/in Freude, Motivation und Spaß an der Arbeit einen wertschätzenden und vertrauensvollen Umgang mit Kindern, Eltern und Kollegen Das bieten wir an: moderne und schöne Betreuungseinrichtung überdurchschnittliche, faire Bezahlung einen sicheren Arbeitsplatz in Festanstellung ohne Befristung eine kleine, familiäre Einrichtung mit maximal 10 Kindern im Alter von 1-3 Jahren regelmäßige Fortbildungen 30 Tage Urlaub Zusatzleistungen eigenständige Gestaltungs- und Entfaltungsmöglichkeiten Weitere Informationen:Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und Bewerbung an: Mini-Kita GlückskäferAdelina ZukaPostgasse 582335 Berg Tel.: 08151/5509047Mobil: 0172/9973095E-Mail: adelinazuka@hotmail.de Kompetente und liebevolle Betreuung in familiärer Atmosphäre.
In unserer Großtagespflege werden 10 Kinder im Alter von 1-3 Jahren von 3 Fachkräften gemeinsam betreut. Durchführung von regelmäßiger Zusammenarbeit mit Eltern im Rahmen der Gesamtkonzeption.
Was du über diesen Beruf wissen solltest
Minijob-Grenze
556 € im Monat
Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Bis zu diesem Betrag bleibt der Verdienst weitgehend abgabenfrei.
Quelle: SGB IV § 8 Abs. 1a · Minijob-Zentrale · Stand 2025
Arbeitszeit reduzieren
Anspruch auf Teilzeit
Nach mehr als sechs Monaten im Betrieb besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 8 · Stand 2026
Brückenteilzeit
Befristet kürzer arbeiten
In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten kann die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduziert werden — mit garantierter Rückkehr zur alten Stundenzahl.
Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 9a · Stand 2026
Nach längerer Pause zurück?
Für den Wiedereinstieg gibt es geförderte Qualifizierungen und Teilzeitmodelle. Die Agentur für Arbeit berät dazu kostenfrei; Weiterbildungen können über einen Bildungsgutschein gefördert werden.
Quelle: SGB III §§ 81 ff. · Stand 2026
Bereit?
Bewerbung wird direkt an Großtagespflege Glückskäfer übergeben — kein Konto nötig.
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