Lehrkraft für Musikpädagogik und Instrumentalunterricht in Teilzeit (m/w/d)

Aus der Stellenanzeige

Auszug aus der Stellenanzeige von Evangelische Diakonissenanstalt Augsburg

Das ist der Job

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Darum lohnt es sich

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab September 2026 eine Lehrkraft für Musikpädagogik und Instrumentalunterricht in Teilzeit (m/w/d) Sie bringen mit: Abgeschlossenes Hochschulstudium in Musikpädagogik oder einem verwandten Fachbereich Ausbildung in Rhythmik ist wünschenswert Ihre Aufgaben sind: Unterricht in den Fächern Musikpädagogik und Instrumentalunterricht Erstellung und Anpassung von Unterrichtsmaterial Bewertung von praktischen und schriftlichen Leistungsnachweisen Zusammenarbeit mit den Lehrkräften für Musik, Rhythmik und Instrumentalunterricht Wir bieten: eine abwechslungsreiche Aufgabe und Mitwirkung an der zukunftsorientierten Weiterentwicklung der Schule Zusammenarbeit mit einem aufgeschlossenen und motivierten Kollegium und Schulleitung eine gute Ausstattung und gute verkehrstechnische Anbindung des Schulzentrums Vergütung nach dem TVL-Tarif Bayern Betriebliche Altersvorsorge EZVK Interessiert?

Die Fachakademie für Sozialpädagogik des Diako Augsburg sucht ab September 2026 eine engagierte Lehrkraft für das Fach Musikpädagogik und Instrumentalunterricht in Teilzeit. Die Stelle ist zunächst auf zwei Jahre befristet.

Die Fachakademie für Sozialpädagogik des Diako ist eine berufliche Bildungseinrichtung mit 320 Studierenden, die zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern ausgebildet werden. Zu unserem Leitbild gehören das christliche Selbstverständnis und die Orientierung an den individuellen Lern- und Bildungsprozessen der Studierenden.

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte an den stellvertretenden Leiter der Fachakademie für Sozialpädagogik des Diako | Herr Stefan Hattler | Hooverstraße 5 | 86156 Augsburg E-Mail: stefan.hattler@schulzentrum-diako.de Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

Minijob-Grenze

556 € im Monat

Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Bis zu diesem Betrag bleibt der Verdienst weitgehend abgabenfrei.

Quelle: SGB IV § 8 Abs. 1a · Minijob-Zentrale · Stand 2025

Arbeitszeit reduzieren

Anspruch auf Teilzeit

Nach mehr als sechs Monaten im Betrieb besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 8 · Stand 2026

Brückenteilzeit

Befristet kürzer arbeiten

In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten kann die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduziert werden — mit garantierter Rückkehr zur alten Stundenzahl.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 9a · Stand 2026

Nach längerer Pause zurück?

Für den Wiedereinstieg gibt es geförderte Qualifizierungen und Teilzeitmodelle. Die Agentur für Arbeit berät dazu kostenfrei; Weiterbildungen können über einen Bildungsgutschein gefördert werden.

Quelle: SGB III §§ 81 ff. · Stand 2026

Bereit?

Bewerbung wird direkt an Evangelische Diakonissenanstalt Augsburg übergeben — kein Konto nötig.

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