Küchenhilfe (m/w/d) WS26/27 in Teilzeit befristet Kennziffer H1326

Aus der Stellenanzeige

Die ganze Ausschreibung von Studierendenwerk Saarland Anstalt des öffentlichen Recht

Originaltext · strukturiert aufbereitet

Das Studierendenwerk Saarland als Anstalt des öffentlichen Rechts ist mit rund 200 Beschäftigten sozialer und wirtschaftlicher Dienstleister für mehr als 30.000 Studierende der saarländischen Hochschulen. Wir betreiben Mensen und Cafeterien, bieten studentisches Wohnen, Kinderbetreuung, Studienfinanzierung (BAföG) und Psychologische Beratung.

Wir unterhalten kulturelle Angebote und sind offen für Internationalität. Als Partner von Studierenden und Hochschulen erbringen wir professionellen Service aus einer Hand und ergänzen so die saarländische Hochschulpolitik um einen weiteren Baustein; damit Studieren gelingt.

Wir suchen für das Team der Abteilung Mensabetriebe in Saarbrücken und Homburg für das Wintersemester **motivierte Küchenhilfen (m/w/d) als Saisonkraft** mit einer regelmäßigen **wöchentlichen Arbeitszeit** zwischen **20 und 25 Stunden**. Die Stellen sind **befristet für die Dauer eines Wintersemesters vom 12.10.2026 bis 05.02.2027**.

Vergütung nach TV-L: **Entgeltgruppe 1** *(Das monatliche Tabellenentgelt beträgt derzeit mind. 1.283 € brutto bei 20 Std. bzw. mind. 1.604 € brutto bei 25 Std., abhängig von der einschlägigen Berufserfahrung und den individuellen Voraussetzungen gemäß den tariflichen Regelungen.)* **

Ihre Aufgaben

  • ** - Vor- und Zubereiten von kleinen Speisen, Snacks und Brötchen - Portionierung und Ausgabe von Speisen und Getränken - Bedienen von Studierenden und sonstigen Gästen an der Theke - Sämtliche anfallende Reinigungsarbeiten - Mitarbeit bei Veranstaltungen und Unterstützung bei Caterings, auch an
  • Wochenenden möglich - Einsatz in den Cafeterien und Mensen des Studierendenwerks - Arbeiten nach Einweisung an den gewerblichen Spülmaschinen - Alle in den Küchen und Cafeterien anfallenden Hilfstätigkeiten **

Ihr Profil

** - Zuverlässige, selbstständige und serviceorientierte Arbeitsweise - Kommunikations- und Teamfähigkeit - Freundliches Auftreten - Körperliche Belastbarkeit (häufiges Heben >15 Kg) - Sicherer Umgang in der deutschen Sprache (B2) **Unser Angebot:** - Ein multikulturelles Team mit wertschätzender Unternehmenskultur - Regelentgelt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) - Jahressonderzahlung gemäß den tariflichen Bestimmungen - Zusätzliche Altersvorsorge (RZVK) - Arbeitgeberzuschuss zur vermögenswirksamen Leistung - Urlaubsanspruch gemäß den tariflichen Regelungen (30 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche) - Attraktive Arbeitszeiten - Möglichkeit der kostengünstigen Verpflegung in der hauseigenen Mensa - Gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln - vergünstigte Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel (Job-Ticket Plus des SaarVV) - Teilnahme am Dienstradleasing Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Online-Bewerbung (in **einer** PDF-Datei) bis zum **18.09.2026** an [bewerbung@stw-saarland.de](https://mailto:bewerbung@stw-saarland.de).

Bitte im Betreff der E-Mail die Kennziffer **H1326** angeben.

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. **Ihre Ansprechperson:** Herr Patrick Adams, Telefonnummer: 0681/302-2821 Wir begrüßen Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.

Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aus organisatorischen Gründen werden die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgeschickt.

Im Rahmen Ihrer Bewerbung um eine Stelle beim Studierendenwerk Saarland übermitteln Sie personenbezogene Daten. [Beachten Sie hierzu bitte unsere Datenschutzhinweise gemäß Art 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten](https://www.stw-saarland.de/de/footer/Datenschutz).

Durch die Übermittlung Ihrer Bewerbung bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzhinweise des Studierendenwerkes Saarland zur Kenntnis genommen haben. Fahrtkosten werden nicht erstattet.

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