Informationen zur Teilzeitausbildung
Durch die Neuregelung des BBiG (§ 7a) zum 01.01.2020 wurde die Teilzeitausbildung deutlich flexibilisiert. Während bislang fast ausschließlich Personen mit Familienverantwortung eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren konnten, bietet die Neuregelung Gestaltungsspielraum für alle Auszubildenden. Voraussetzung ist das Einverständnis des Ausbildungsbetriebes und das Vorliegen eines "berechtigten Interesses". Das kann z.B. sein:
- Betreuung eigener Kinder
- Pflege eines Familienangehörigen
- Gesundheitliche Einschränkungen oder Behinderung
- Flüchtlingsstatus
- Teilnahme am Leistungssport
- Notwendigkeit nebenher zu arbeiten
Die Teilzeitausbildung wird in der Regel mit einem wöchentlichen Stundenumfang von 25 bis 30 Stunden (39 Stunden = Vollzeit) angeboten. Die Dauer der Ausbildung verlängert sich entsprechend. Der Berufschulunterricht findet weiterhin in vollem Umfang statt.
Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen gerne Frau Lievertz (Tel: 0711 5851 410) zur Verfügung.
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