Ergänzungskraft (m/w/d) in Teilzeit (30 Std./Woche) für unser Kinderhaus in der Spitalgasse
Auszug aus der Stellenanzeige von Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Augsburg e.V.
Das ist der Job
ASB Regionalverband Augsburg e.V.
Das brauchst du
Sie bringen mit • abgeschlossene Ausbildung als Kinderpfle- ger*in oder eine vergleichbare, als Ergän- zungskraft anerkannte Qualifikation • Unterstützung bei der Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder • Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und Einfühlungsvermögen • selbstständige und strukturierte Arbeitsweise Wir bieten Ihnen • politisch neutraler und konfessionell unge- bundener Arbeitgeber • faire Bezahlung inkl.
Darum lohnt es sich
Als Träger von sechs Kindertageseinrichtungen in Augsburg bieten wir Kindern einen sicheren Ort zum Lernen, Spielen und Wachsen.
Wir suchen ab 01.09.2026 oder nach Vereinbarung für unseren Kindergarten im Montessori-Kinderhaus Spitalgasse in Teilzeit (30 Std./Woche) Ergänzungskraft (m/w/d) Der Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Augsburg e.V. ist in Augsburg und Umgebung ein anerkannter Träger der Alten-, Behinderten- und Jugendhilfe.
In unserem liebevoll gestalteten Haus betreuen wir Kinder im Alter von 1–6 Jahren in zwei Krippen- und drei Kindergartengruppen, davon zwei inklusive Gruppen, welche nach der Montessori-Pädagogik arbeiten.
Jahressonderzahlungen • offenes und wertschätzendes Arbeitsklima • Gestaltungsspielraum für eigene Ideen • freundliche und gut ausgestattete Räumlichkeiten • spezifische Fortbildungsmöglichkeiten Interesse geweckt?
Döllgaststraße 12, 86199 Augsburg Tel.: 0821–56788298 E.mail: bewerbung-kinderhaus@augsburg-asb.de Weitere Informationen zum ASB finden Sie auch direkt auf der Website: www.augsburg-asb.de
Was du über diesen Beruf wissen solltest
Wie gefragt ist dieser Beruf?
210 Tage
Arbeitgeber in Naturwiss./Informatik suchen im Schnitt 210 Tage (120 Tage bundesweit).
Quelle: Bundesagentur für Arbeit · Engpassanalyse 2024 · Stand 2024
Minijob-Grenze
556 € im Monat
Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Bis zu diesem Betrag bleibt der Verdienst weitgehend abgabenfrei.
Quelle: SGB IV § 8 Abs. 1a · Minijob-Zentrale · Stand 2025
Arbeitszeit reduzieren
Anspruch auf Teilzeit
Nach mehr als sechs Monaten im Betrieb besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 8 · Stand 2026
Brückenteilzeit
Befristet kürzer arbeiten
In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten kann die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduziert werden — mit garantierter Rückkehr zur alten Stundenzahl.
Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 9a · Stand 2026
Nach längerer Pause zurück?
Für den Wiedereinstieg gibt es geförderte Qualifizierungen und Teilzeitmodelle. Die Agentur für Arbeit berät dazu kostenfrei; Weiterbildungen können über einen Bildungsgutschein gefördert werden.
Quelle: SGB III §§ 81 ff. · Stand 2026
Bereit?
Bewerbung wird direkt an Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Augsburg e.V. übergeben — kein Konto nötig.
Aktuell die einzige offene Stelle bei Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Augsburg e.V..
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