Ergänzungskraft (m/w/d) in Teilzeit (30 Std./Woche) für unser Kinderhaus in der Spitalgasse

Aus der Stellenanzeige

Auszug aus der Stellenanzeige von Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Augsburg e.V.

Das ist der Job

ASB Regionalverband Augsburg e.V.

Das brauchst du

Sie bringen mit • abgeschlossene Ausbildung als Kinderpfle- ger*in oder eine vergleichbare, als Ergän- zungskraft anerkannte Qualifikation • Unterstützung bei der Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder • Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und Einfühlungsvermögen • selbstständige und strukturierte Arbeitsweise Wir bieten Ihnen • politisch neutraler und konfessionell unge- bundener Arbeitgeber • faire Bezahlung inkl.

Darum lohnt es sich

Als Träger von sechs Kindertageseinrichtungen in Augsburg bieten wir Kindern einen sicheren Ort zum Lernen, Spielen und Wachsen.

Wir suchen ab 01.09.2026 oder nach Vereinbarung für unseren Kindergarten im Montessori-Kinderhaus Spitalgasse in Teilzeit (30 Std./Woche) Ergänzungskraft (m/w/d) Der Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Augsburg e.V. ist in Augsburg und Umgebung ein anerkannter Träger der Alten-, Behinderten- und Jugendhilfe.

In unserem liebevoll gestalteten Haus betreuen wir Kinder im Alter von 1–6 Jahren in zwei Krippen- und drei Kindergartengruppen, davon zwei inklusive Gruppen, welche nach der Montessori-Pädagogik arbeiten.

Jahressonderzahlungen • offenes und wertschätzendes Arbeitsklima • Gestaltungsspielraum für eigene Ideen • freundliche und gut ausgestattete Räumlichkeiten • spezifische Fortbildungsmöglichkeiten Interesse geweckt?

Döllgaststraße 12, 86199 Augsburg Tel.: 0821–56788298 E.mail: bewerbung-kinderhaus@augsburg-asb.de Weitere Informationen zum ASB finden Sie auch direkt auf der Website: www.augsburg-asb.de

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

Wie gefragt ist dieser Beruf?

210 Tage

Arbeitgeber in Naturwiss./Informatik suchen im Schnitt 210 Tage (120 Tage bundesweit).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit · Engpassanalyse 2024 · Stand 2024

Minijob-Grenze

556 € im Monat

Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Bis zu diesem Betrag bleibt der Verdienst weitgehend abgabenfrei.

Quelle: SGB IV § 8 Abs. 1a · Minijob-Zentrale · Stand 2025

Arbeitszeit reduzieren

Anspruch auf Teilzeit

Nach mehr als sechs Monaten im Betrieb besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 8 · Stand 2026

Brückenteilzeit

Befristet kürzer arbeiten

In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten kann die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduziert werden — mit garantierter Rückkehr zur alten Stundenzahl.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 9a · Stand 2026

Nach längerer Pause zurück?

Für den Wiedereinstieg gibt es geförderte Qualifizierungen und Teilzeitmodelle. Die Agentur für Arbeit berät dazu kostenfrei; Weiterbildungen können über einen Bildungsgutschein gefördert werden.

Quelle: SGB III §§ 81 ff. · Stand 2026

Bereit?

Bewerbung wird direkt an Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Augsburg e.V. übergeben — kein Konto nötig.

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