Anlagenmechaniker - Schwerpunkt Lüftung-Heizung-Kälte (Kaltwasser) m/w/d in Voll- oder Teilzeit
Auszug aus der Stellenanzeige von IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit
Stellenbeschreibung Stellenbezeichnung: Anlagenmechaniker - Schwerpunkt Lüftung-Heizung-Kälte (Kaltwasser) m/w/d Anstellungsart: Vollzeit, Teilzeit (Vormittag, Nachmittag, Abend) Standort: Wedemark bei Hannover (Baustellen zwischen Hannover und Berlin) Vertragsart: unbefristet Verantwortlichkeiten • Bauleitung und Montage auf Baustellen zwischen Hannover und Berlin • Serviceeinsätze und Wartung an Anlagen • Termine mit Kunden absichern und Einsatz der Kollegen organisieren • Material planen und bestellen • Arbeitsprotokolle verlässlich dokumentieren Qualifikationen • Abgeschlossene Ausbildung als Anlagenmechaniker/in SHK • Erfahrung im Bereich Lüftung/Kälte von Vorteil; Quereinsteiger mit technischem Verständnis willkommen • Versierter Umgang mit Office-Anwendungen • Führerschein Klasse B • Selbstständige, strukturierte Arbeitsweise und Freude am Kundenkontakt Vorteile für Mitarbeitende • Flache Hierarchien, sympathisches Team • Eigenverantwortliches Arbeiten, viel Freiraum • Weiterbildungsmöglichkeiten • Unbefristete Position, flexible Arbeitszeiten • Faire und leistungsgerechte Vergütung • Flexible Arbeitszeiten, Homeoffice/Mobiles Arbeiten • Vermögenswirksame Leistungen • Sonderzahlungen, Dienstwagen, moderne technische Ausstattung • Mitgestaltungsmöglichkeiten, Parkmöglichkeiten, ÖPNV-/Job-Ticket, Firmenevents
Was du über diesen Beruf wissen solltest
Das brauchst du auf jeden Fall
- Führerschein Klasse B
Aus der Stellenanzeige gelesen · nur geprüfte Pflichtangaben werden hier gezeigt
So sieht der Dienstplan aus
- Freie Zeiteinteilung
- Remote möglich
Aus der Stellenanzeige gelesen
Was verdient man in dieser Region?
≈ 43.200 € brutto/Jahr
Bundesweiter Median: 46.000 € brutto/Jahr
Destatis-Benchmark (bau) × Regionalindex NI · Quelle: Destatis Verdienste / BA Entgeltatlas · Stand ≈2024
Minijob-Grenze
556 € im Monat
Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Bis zu diesem Betrag bleibt der Verdienst weitgehend abgabenfrei.
Quelle: SGB IV § 8 Abs. 1a · Minijob-Zentrale · Stand 2025
Arbeitszeit reduzieren
Anspruch auf Teilzeit
Nach mehr als sechs Monaten im Betrieb besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 8 · Stand 2026
Brückenteilzeit
Befristet kürzer arbeiten
In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten kann die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduziert werden — mit garantierter Rückkehr zur alten Stundenzahl.
Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 9a · Stand 2026
Nach längerer Pause zurück?
Für den Wiedereinstieg gibt es geförderte Qualifizierungen und Teilzeitmodelle. Die Agentur für Arbeit berät dazu kostenfrei; Weiterbildungen können über einen Bildungsgutschein gefördert werden.
Quelle: SGB III §§ 81 ff. · Stand 2026
Bereit?
Bewerbung wird direkt an IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit übergeben — kein Konto nötig.
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